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Bedingungen zur Weiterführung des Lichtenberger Verbandswettbewerbes
"Naturnahe Kleingartenanlage" |
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Die 5 Bedingungen
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1.
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Wettbewerbsziel | |
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Kleingärten im Innenbereich der Städte sind einzigartige Mikrobiotope, derer die Menschen hier dringend bedürfen. Der Wettbewerb zielt darauf ab, diese Funktion zu stützen und auszubauen. | ||
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2.
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Inhaltliche Orientierung der Wettbewerbsarbeit | |
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Die Aufgaben des Wettbewerbes werden im "Grünen Faden der Lichtenberger Kleingärtner" hinlänglich konkret umrissen. Dieses Material unterliegt in Abhängigkeit von erreichten Arbeitsfortschritten und entstehenden Erkenntnisgewinn der Überarbeitung. Es wird später durch ein geschlossen Konzept untersetzt. | ||
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3.
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Bewertung der Wettbewerbsergebnisse | |
Bewertet wird das konkrete Projekt mit zwei Bewertungszielen:
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4.
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Teilnahme am Wettbewerb | |
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Jeder im Bezirksverband Berlin-Lichtenberg organisierte Kleingartenverein ist zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt. Ein Kleingartenverein ist Wettbewerbsteilnehmer, wenn dessen Vorstand die Teilnahme schriftlich gegenüber dem Vorstand des Bezirksverbandes erklärt und die Projektunterlagen eingereicht hat. | ||
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5.
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Beginn und Ende des Wettbewerbes | |
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Die Weiterführung des Wettbewerbes beginnt mit dem Beschluss des Bezirksverbandtages. Die nächste Auswertung erfolgt im IV. Quartal 2003. Das Ende des Wettbewerbes bedarf des Beschlusses des Bezirksverbandstages. | ||