Bedingungen zur Weiterführung des Lichtenberger Verbandswettbewerbes
"Naturnahe Kleingartenanlage"
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Die 5 Bedingungen
1.    2.    3.    4.    5.

1.
   Wettbewerbsziel

Kleingärten im Innenbereich der Städte sind einzigartige Mikrobiotope, derer die Menschen hier dringend bedürfen. Der Wettbewerb zielt darauf ab, diese Funktion zu stützen und auszubauen.
In den Kleingärten wird weiterhin gesät, gepflanzt und für den Eigenbedarf produziert werden, doch das soll in zunehmender Angleichung an ökologische und biologische Prozesse geschehen.
Der Wettbewerb strebt an, Naturnähe durch angepasste Wirtschaftsweisen auf der Gesamtfläche der Kleingartenanlagen zu befördern und dabei Maßnahmen zur Garten-, Anlagen- und Baukörpergestaltung einzubeziehen.
Das Bemühen um naturnahe Kleingartenanlagen ist nur eine, jedoch eine wesentlicher werdende Facette des Dienstes der Kleingärtner am Gemeinwesen.

 
2.
   Inhaltliche Orientierung der Wettbewerbsarbeit

Die Aufgaben des Wettbewerbes werden im "Grünen Faden der Lichtenberger Kleingärtner" hinlänglich konkret umrissen. Dieses Material unterliegt in Abhängigkeit von erreichten Arbeitsfortschritten und entstehenden Erkenntnisgewinn der Überarbeitung. Es wird später durch ein geschlossen Konzept untersetzt.
In Weiterführung des Wettbewerbes wird auf die Erhaltung und Erweiterung der Ergebnisse des bisherigen Wettbewerbes orientiert. Das ist die Grundlage für die Planung und Realisierung eines konkreten Umwelt- und/oder Natur- und/oder Artenschutzprojektes in der Kleingartenanlage innerhalb eines Zeitraumes bis September 2003. Dazu wird die Einbeziehung von Naturschutzstationen und vergleichbare Einrichtungen angestrebt.

 
3.
   Bewertung der Wettbewerbsergebnisse
Bewertet wird das konkrete Projekt mit zwei Bewertungszielen:
  1. Für die finanzielle Förderung aus Mitteln des Fonds für Gemeinnützige Vorhaben zum Zeitpunkt der abgeschlossenen Projektplanung und
  1. zur Prämierung des Kleingartenvereins nach Projektabschluss.
Die Bewertung wird von einer unabhängigen Wettbewerbskommission vorgeschlagen und vom Gesamtvorstand beschlossen.
 
4.
   Teilnahme am Wettbewerb

Jeder im Bezirksverband Berlin-Lichtenberg organisierte Kleingartenverein ist zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt. Ein Kleingartenverein ist Wettbewerbsteilnehmer, wenn dessen Vorstand die Teilnahme schriftlich gegenüber dem Vorstand des Bezirksverbandes erklärt und die Projektunterlagen eingereicht hat.

 
5.
   Beginn und Ende des Wettbewerbes

Die Weiterführung des Wettbewerbes beginnt mit dem Beschluss des Bezirksverbandtages. Die nächste Auswertung erfolgt im IV. Quartal 2003. Das Ende des Wettbewerbes bedarf des Beschlusses des Bezirksverbandstages.